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Berufe in der Zahnarztpraxis

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r:
Zahnmedizinische Fachangestellte sind in der
medizinischen Assistenz und in den Bereichen Prophylaxe und Praxisorganisation und -verwaltung tätig.

Sie betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung und assistieren der Zahnärztin/dem Zahnarzt bei der Behandlung. Sie führen Hygienemaßnahmen durch, wirken bei der Erstellung von Röntgenaufnahmen mit, erklären Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe oder leiten sie zur Mundhygiene an. Auch Aufgaben wie die Dokumentation von Behandlungsabläufen, die Erfassung erbrachter Leistungen für die Abrechnung, die Organisation von Praxisabläufen, Terminplanung oder das Erledigen des Schriftverkehrs gehören zu ihrem Arbeitsalltag. Sie assistieren am Behandlungsstuhl, arbeiten im Röntgenraum, im Büro und am Empfang.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Zahnmedizinische(r) Prophylaxehelfer/in:
Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/innen informieren Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, wie man Zahn- und Zahnfleischerkrankungen vorbeugen kann. Sie erläutern, wie und warum Karies und Parodontose (Zahnfleischschwund) entstehen und wie sie durch regelmäßiges Zähneputzen, Zahnarztbesuche und die richtige Ernährung vermieden werden können. Auch wer eifrig und regelmäßig putzt, allerdings mit der falschen Technik, schädigt Zähne und Zahnfleisch. Deshalb demonstrieren Zahnmedizinische Prophylaxehelfer/innen die richtigen Zahnputzmethoden und den fachgerechten Umgang mit Zahnseide an Anschauungsmodellen oder durch Schautafeln. In Zahnarztpraxen sind sie über ihre Beratungstätigkeit hinaus in der Zahnarztassistenz tätig.
Für den Zugang zu der Tätigkeit ist eine abgeschlossene Ausbildung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r sowie eine abgeschlossene Fortbildung als Zahnmedizinische/r Prophylaxehelfer/in erforderlich.

Zahntechniker/in:
Zahntechniker/innen erhalten ihre Aufträge vom Zahnarzt. Nach gelieferten Kieferabformungen fertigen sie Zahnkronen, festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz sowie Inlays aus Kunststoffen, Edelmetallen, zahnkeramischen Massen und anderen Werkstoffen. Sie stellen auch kieferorthopädische Geräte zur Zahnregulierung her sowie Parodontoseschienen und andere therapeutische Geräte. Dazu kommen Änderungen, Ergänzungen und
Instandsetzungen von Zahnersatz aller Art einschließlich kieferorthopädischer Geräte.

Ihre Tätigkeiten sind hauptsächlich das Herstellen von Arbeitsmodellen und Bissregistrierhilfen, Modellationen in Wachs, das Gießen, Löten, Schleifen, Fräsen und Polieren sowie das Verarbeiten von Prothesenkunststoffen, das Verblenden der im Mund sichtbaren Flächen des Zahn-ersatzes mit zahnfarbenen Keramik- oder Kunststoffmassen und das Einarbeiten von konfektionierten Zähnen in Zahnprothesen.

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Zahntechniker/innen
vor allem in gewerblichen Dentallabors und bei Zahnärzten. Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre
.

Zahnarzt/-ärztin:
Zahnärzte und Zahnärztinnen kümmern sich um Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung von Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten und Zahnfehlstellungen. Sie untersuchen Mund und Zähne ihrer Patientinnen und Patienten je nach Anlass der Konsultation zum Beispiel auf Karies, Zahnstein und (Zahnfleischerkrankungen) sowie Zahnfehlstellungen. Sie informieren ihre Patienten und Patientinnen über ihre Befunde und beraten sie hinsichtlich der Behandlungs-möglichkeiten und - vorbeugend - optimaler Mund- und Zahnpflege.

Sie entfernen zum Beispiel Zahnstein und andere Beläge und kürettieren bei Parodontitis-Patienten und -Patientinnen die Zahnfleischtaschen, schleifen Karies-Löcher sauber aus und passen verschiedene Füllungen oder Inlays ein, überkronen schadhafte Zähne oder ziehen sie. Sie setzen Brücken ein und passen Halb- und Vollprothesen oder - in der Kieferorthopädie - Zahnspangen und andere Geräte zur Zahnstellungskorrektur an.

Verwaltungsarbeit an Schreibtisch und PC gehört immer dazu.

Der Beruf des Zahnarztes/der Zahnärztin setzt ein wissenschaftliches und praktisches Studium an einer Universität voraus.

Die Regelstudienzeit für ein Studium der Zahnmedizin beträgt gemäß der Approbationsordnung 5 Jahre und 6 Monate.